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Wissen zur Pflegeversicheung

Hier geht es um Dies und Das zur Pflegeversicherung



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Freitag, 01. Juli 2011

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung

Von pflegeversicherung-brisant, 11:11
Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt durch unterstützende Hilfeleistungen eine soziale Grundsicherung dar. Sie soll vor allem das finanzielle Risiko einer Pflegebedürftigkeit absichern und den Pflegebedürftigen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Da die Pflegeversicherung keine Vollversicherung ist, werden trotzdem Eigenleistungen der Versicherten oder anderer Träger nötig.

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit wird von der Krankenkasse geprüft, ob eine vollständige oder teilweise Rehabilitation möglich ist und wenn ja, welche Maßnahmen dazu ergriffen werden müssen.
Die Pflegebedürftigen werden in sogenannte Pflegestufen I bis III unterteilt. Nach der Pflegestufe richtet sich auch die Höhe der Zuschüsse.

Bei Inanspruchnahme von Pflegediensten Zuhause (ambulant) erhalten die Bedürftigen in der Pflegestufe I 225 €, in der Pflegestufe II 430 € und in der Pflegestufe III 685 € Pflegegeld.
Falls die Pflege von Bekannten/Verwandten übernommen wird, so erhalten diese ein monatliches Pflegegeld. Ehrenamtliche Pfleger sind ab einer Mindestanzahl von Pflegestunden automatisch Renten- und Unfallversichert. Eine private Pflegerentenversicherung oder Pflegetagegeldversicherung kann die dabei die bestehende Versorgungslücke schließen.

Werden die Pflegedienste von professionellen Anbietern, wie zum Beispiel Sozialstationen durchgeführt, stehen für die so genannten Pflegesachleistungen 440 € in der ersten, 1.040 € in der zweiten und 1.510 € in der dritten Pflegestufe zur Verfügung. Bei besonderen Härtefällen können bis zu 1.918 € pro Monat bereitgestellt werden. Eine Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist möglich.

Sollte die Ambulante Pflege nicht ausreichend sein, wird für eine teil- oder vollstationäre Pflege ein Zuschuss von 1.023 € in der ersten, 1.279 € in der zweiten, 1.510 € in der dritten und für Härtefälle in Höhe von 1.825 € gezahlt.

Zusätzlich stellt die Pflegeversicherung folgende Leistungen zur Verfügung:

- Pflegekurse für Pflegepersonen (Angehörige und ehrenamtliche)
- Tages- und Nachtpflege,
- Pflegegeld für Pflegehilfen die selbst beschafft werden
- technische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
- Zuschüsse zur pflegegerechten Gestaltung des Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen